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Ausschreibung: Elektronische Datenverwaltung - DE-Heidelberg
Elektronische Datenverwaltung
Programmierung von Softwarepaketen
Dokument Nr...: 611225-2021 (ID: 2021113009073667445)
Veröffentlicht: 30.11.2021
*
DE-Heidelberg: Elektronische Datenverwaltung
2021/S 232/2021 611225
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen des Uniklinikum
Heidelberg
E-Mail: [6]VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Elektronische Personalakte 2.0
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-160
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48613000 Elektronische Datenverwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) wird eine elektronische
Personalakte für die Beschäftigten geführt. Diese basiert technologisch
auf dem SAP RM und ist vollständig in das bestehende SAP HCM-System
integriert.
Von Seiten der SAP wird die Weiterentwicklung des Records Management
(RM), bereits seit einigen Jahren nicht mehr voran getrieben. Das
Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt daher die Ablösung und den
Ersatz der bestehenden elektronischen Personalakte.
Anforderungen:
a) Integration der MS Office Produkte
b) Implementierung neuer Funktionalitäten (z.B.: Drag&Drop und
Freitextsuche)
c) Genehmigungsprozesse (z.B.: Arbeitszeitänderungen, Termine und
Fristen) sollen aus der Personalakte direkt gestartet werden können
d) Unter Einhaltung der Datenschutz- Compliance-Richtlinien und
deutsche, arbeitsrechtliche Gesetze f. öffentliche Arbeitgeber
e) Integrierbar ins bestehende SAP HCM-System am Uniklinikum Heidelberg
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 260 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Ablösung und den
Ersatz der bestehenden elektronischen Personalakte. Die Beschaffung
enthält die notwendigen Software + Lizenzen und den dazugehörigen u.g.
Dienstleistungen:
Installieren und Einrichten der Software sowie notwendiger Services
Erstellung eines DV-/Fachkonzepts, Schulung der
Anwendungs-Administratoren und Key User
Einrichtung des Aktenmodells und Aktivierung der Aktenfunktionen
Migrationsreport / Migrationstest (technisch)
Einrichtung des Formulararbeitsplatzes sowie Customizing für
Formularablage
Erstellen des Basistemplates (Master-Copy) für Dokumente
Unterstützung bei der Erstellung eines Dokumenttemplates
Integration der Dokumenterzeugung im Personalstammsatz
Anpassung und Erstellung der Schulungsunterlagen.
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von
einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann,
weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Aufgrund
der Anforderungen können nur Firmen mit den besonderen Kenntnisse der
deutschen, arbeitsrechtlichen Besonderheiten für öffentliche
Arbeitgeber diese Leistung erbringen. Weiter müssen die Strukturen
eines Universitätsklinikums der Firma bekannt sein. Nur die Firma XFT
GmbH kann derzeit alle Anforderung (Kriterien a-e) erfüllen. Das System
der Firma XFT ist aus diesem Grund derzeit als einziges System in der
Lage, den Beschaffungsbedarf zu decken.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: technische Alleinstellung / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw.
Ersatzlösungen geprüft. Unter Berücksichtigung aller zwingend
notwendigen Anforderungen, kann die Leistung nur von XFT GmbH erbracht
werden.
Somit steht fest, dass es für den geforderten Einsatzzweck derzeit
keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde
Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung
der Auftragsvergabeparameter. denn die oben genannten technischen und
vorausgesetzten Anforderungen sind grundlegende Bestandteile für die
Integrierbarkeit und Funktionalität der neuen elektronischen
Personalakte für das Gesamt-Universitätsklinikum Heidelberg.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2021-160
Bezeichnung des Auftrags:
Elektronische Personalakte 2.0
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
25/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: XFT GmbH
Postanschrift: Altrottstrasse 31
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 260 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/11/2021
References
6. mailto:VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
7. http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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