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Ausschreibung: Elektronische Datenverwaltung - DE-Heidelberg
Elektronische Datenverwaltung
Programmierung von Softwarepaketen
Dokument Nr...: 611225-2021 (ID: 2021113009073667445)
Veröffentlicht: 30.11.2021
*
  DE-Heidelberg: Elektronische Datenverwaltung
   2021/S 232/2021 611225
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
   Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Postleitzahl: 69120
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen des Uniklinikum
   Heidelberg
   E-Mail: [6]VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.klinikum.uni-heidelberg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Elektronische Personalakte 2.0
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-160
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48613000 Elektronische Datenverwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) wird eine elektronische
   Personalakte für die Beschäftigten geführt. Diese basiert technologisch
   auf dem SAP RM und ist vollständig in das bestehende SAP HCM-System
   integriert.
   Von Seiten der SAP wird die Weiterentwicklung des Records Management
   (RM), bereits seit einigen Jahren nicht mehr voran getrieben. Das
   Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt daher die Ablösung und den
   Ersatz der bestehenden elektronischen Personalakte.
   Anforderungen:
   a) Integration der MS Office Produkte
   b) Implementierung neuer Funktionalitäten (z.B.: Drag&Drop und
   Freitextsuche)
   c) Genehmigungsprozesse (z.B.: Arbeitszeitänderungen, Termine und
   Fristen) sollen aus der Personalakte direkt gestartet werden können
   d) Unter Einhaltung der Datenschutz- Compliance-Richtlinien und
   deutsche, arbeitsrechtliche Gesetze f. öffentliche Arbeitgeber
   e) Integrierbar ins bestehende SAP HCM-System am Uniklinikum Heidelberg
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 260 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72210000 Programmierung von Softwarepaketen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Ablösung und den
   Ersatz der bestehenden elektronischen Personalakte. Die Beschaffung
   enthält die notwendigen Software + Lizenzen und den dazugehörigen u.g.
   Dienstleistungen:
    Installieren und Einrichten der Software sowie notwendiger Services
    Erstellung eines DV-/Fachkonzepts, Schulung der
   Anwendungs-Administratoren und Key User
    Einrichtung des Aktenmodells und Aktivierung der Aktenfunktionen
    Migrationsreport / Migrationstest (technisch)
    Einrichtung des Formulararbeitsplatzes sowie Customizing für
   Formularablage
    Erstellen des Basistemplates (Master-Copy) für Dokumente
    Unterstützung bei der Erstellung eines Dokumenttemplates
    Integration der Dokumenterzeugung im Personalstammsatz
    Anpassung und Erstellung der Schulungsunterlagen.
   Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren
   ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von
   einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann,
   weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Aufgrund
   der Anforderungen können nur Firmen mit den besonderen Kenntnisse der
   deutschen, arbeitsrechtlichen Besonderheiten für öffentliche
   Arbeitgeber diese Leistung erbringen. Weiter müssen die Strukturen
   eines Universitätsklinikums der Firma bekannt sein. Nur die Firma XFT
   GmbH kann derzeit alle Anforderung (Kriterien a-e) erfüllen. Das System
   der Firma XFT ist aus diesem Grund derzeit als einziges System in der
   Lage, den Beschaffungsbedarf zu decken.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: technische Alleinstellung / Gewichtung: 100
   Preis - Gewichtung: 0
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw.
   Ersatzlösungen geprüft. Unter Berücksichtigung aller zwingend
   notwendigen Anforderungen, kann die Leistung nur von XFT GmbH erbracht
   werden.
   Somit steht fest, dass es für den geforderten Einsatzzweck derzeit
   keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde
   Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung
   der Auftragsvergabeparameter. denn die oben genannten technischen und
   vorausgesetzten Anforderungen sind grundlegende Bestandteile für die
   Integrierbarkeit und Funktionalität der neuen elektronischen
   Personalakte für das Gesamt-Universitätsklinikum Heidelberg.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2021-160
   Bezeichnung des Auftrags:
   Elektronische Personalakte 2.0
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   25/11/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: XFT GmbH
   Postanschrift: Altrottstrasse 31
   Ort: Walldorf
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   Postleitzahl: 69190
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 260 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   § 135 GWB regelt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1.
   gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
   wenn
   1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2.
   der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3.
   der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/11/2021
References
   6. mailto:VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
   7. http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
   8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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