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Ausschreibung: Technische Kontrolle und Tests - DE-Kiel
Technische Kontrolle und Tests
Dokument Nr...: 34313-2022 (ID: 2022012109194871080)
Veröffentlicht: 21.01.2022
*
  DE-Kiel: Technische Kontrolle und Tests
   2022/S 15/2022 34313
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
   Postanschrift: Küterstraße 30
   Ort: Kiel
   NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 24103
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]katja.schmidt@gmsh.de
   Telefon: +49 431/599-1518
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.gmsh.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Beschaffung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Prüfung DGUV-V 3/4
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
   400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
   Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
   0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
   durchzuführen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kreis Nordfriesland (einschl. Inseln)
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Nordfriesland (einschl. Inseln)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
   genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
   Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
   öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
   Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
   öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
    Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
    die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
   öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
   Stiftungen des öffentlichen Rechts und
    natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
   rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
   Verwaltungstätigkeit ausüben.
   Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
   Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
   modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
   einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
   Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
   erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
   Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
   Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
   Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
   umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
   .
   Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
   400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
   Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
   0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
   durchzuführen.
   .
   Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
   gültigen Vorschriften und Normen sowie den
   Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
   Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
   Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
   verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
   ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
   sorgen.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
   des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
   anderen gebracht werden können, während sie an den
   Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
   Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
   Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
   Kabeltrommeln, usw.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
   Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
   oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
   Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
   entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
   Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
   Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
   Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
   Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
   Maschinen zählen z.B.:
    Elektroherde
    verbaute Kühlschränke
    Klimaanlagen
    Pressen
    Stanzen
    Schweißautomaten
    Drehbänke
   In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
   sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
   Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
   elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
   abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
   Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
   Aufsichtsverantwortung.
   Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
   der Bieter.
   Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
   erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
   - Höchstmenge: 60.000 Prüfungen
   Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
   Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
   Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
   Preis - Gewichtung: 55 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
   sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
   Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
   widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
   2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
   Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
   genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
   Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
   öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
   Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
   öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
    Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
    die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
   öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
   Stiftungen des öffentlichen Rechts und
    natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
   rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
   Verwaltungstätigkeit ausüben.
   Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
   Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
   modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
   einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
   Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
   erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
   Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
   Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
   Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
   umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
   .
   Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
   400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
   Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
   0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
   durchzuführen.
   .
   Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
   gültigen Vorschriften und Normen sowie den
   Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
   Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
   Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
   verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
   ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
   sorgen.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
   des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
   anderen gebracht werden können, während sie an den
   Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
   Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
   Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
   Kabeltrommeln, usw.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
   Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
   oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
   Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
   entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
   Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
   Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
   Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
   Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
   Maschinen zählen z.B.:
    Elektroherde
    verbaute Kühlschränke
    Klimaanlagen
    Pressen
    Stanzen
    Schweißautomaten
    Drehbänke
   In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
   sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
   Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
   elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
   abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
   Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
   Aufsichtsverantwortung.
   Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
   der Bieter.
   Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
   erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
   - Höchstmenge: 240.000 Prüfungen
   Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
   Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
   Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
   Preis - Gewichtung: 55 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
   sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
   Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
   widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
   2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
   Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Neumünster
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Neumünster
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
   genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
   Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
   öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
   Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
   öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
    Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
    die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
   öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
   Stiftungen des öffentlichen Rechts und
    natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
   rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
   Verwaltungstätigkeit ausüben.
   Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
   Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
   modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
   einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
   Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
   erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
   Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
   Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
   Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
   umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
   .
   Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
   400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
   Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
   0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
   durchzuführen.
   .
   Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
   gültigen Vorschriften und Normen sowie den
   Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
   Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
   Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
   verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
   ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
   sorgen.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
   des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
   anderen gebracht werden können, während sie an den
   Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
   Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
   Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
   Kabeltrommeln, usw.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
   Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
   oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
   Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
   entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
   Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
   Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
   Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
   Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
   Maschinen zählen z.B.:
    Elektroherde
    verbaute Kühlschränke
    Klimaanlagen
    Pressen
    Stanzen
    Schweißautomaten
    Drehbänke
   In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
   sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
   Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
   elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
   abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
   Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
   Aufsichtsverantwortung.
   Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
   der Bieter.
   Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
   erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
   - Höchstmenge: 160.000 Prüfungen
   Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
   Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
   Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
   Preis - Gewichtung: 55 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
   sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
   Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
   widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
   2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
   Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stadt Kiel
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Kiel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
   genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
   Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
   öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
   Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
   öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
    Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
    die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
   öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
   Stiftungen des öffentlichen Rechts und
    natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
   rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
   Verwaltungstätigkeit ausüben.
   Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
   Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
   modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
   einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
   Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
   erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
   Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
   Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
   Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
   umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
   .
   Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
   400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
   Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
   0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
   durchzuführen.
   .
   Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
   gültigen Vorschriften und Normen sowie den
   Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
   Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
   Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
   verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
   ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
   sorgen.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
   des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
   anderen gebracht werden können, während sie an den
   Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
   Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
   Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
   Kabeltrommeln, usw.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
   Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
   oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
   Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
   entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
   Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
   Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
   Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
   Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
   Maschinen zählen z.B.:
    Elektroherde
    verbaute Kühlschränke
    Klimaanlagen
    Pressen
    Stanzen
    Schweißautomaten
    Drehbänke
   In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
   sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
   Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
   elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
   abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
   Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
   Aufsichtsverantwortung.
   Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
   der Bieter.
   Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
   erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
   - Höchstmenge: 300.000 Prüfungen
   Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
   Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
   Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
   Preis - Gewichtung: 55 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
   sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
   Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
   widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
   2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
   Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kreis Plön, Kreis Ostholstein
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Plön, Kreis Ostholstein
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
   genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
   Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
   öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
   Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
   öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
    Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
    die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
   öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
   Stiftungen des öffentlichen Rechts und
    natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
   rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
   Verwaltungstätigkeit ausüben.
   Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
   Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
   modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
   einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
   Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
   erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
   Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
   Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
   Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
   umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
   .
   Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
   400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
   Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
   0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
   durchzuführen.
   .
   Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
   gültigen Vorschriften und Normen sowie den
   Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
   Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
   Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
   verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
   ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
   sorgen.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
   des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
   anderen gebracht werden können, während sie an den
   Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
   Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
   Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
   Kabeltrommeln, usw.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
   Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
   oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
   Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
   entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
   Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
   Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
   Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
   Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
   Maschinen zählen z.B.:
    Elektroherde
    verbaute Kühlschränke
    Klimaanlagen
    Pressen
    Stanzen
    Schweißautomaten
    Drehbänke
   In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
   sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
   Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
   elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
   abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
   Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
   Aufsichtsverantwortung.
   Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
   der Bieter.
   Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
   erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
   - Höchstmenge: 120.000 Prüfungen
   Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
   Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
   Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
   Preis - Gewichtung: 55 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
   sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
   Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
   widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
   2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
   Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
   genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
   Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
   öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
   Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
   öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
    Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
    die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
   öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
   Stiftungen des öffentlichen Rechts und
    natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
   rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
   Verwaltungstätigkeit ausüben.
   Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
   Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
   modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
   einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
   Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
   erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
   Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
   Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
   Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
   umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
   .
   Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
   400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
   Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
   0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
   durchzuführen.
   .
   Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
   gültigen Vorschriften und Normen sowie den
   Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
   Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
   Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
   verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
   ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
   sorgen.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
   des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
   anderen gebracht werden können, während sie an den
   Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
   Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
   Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
   Kabeltrommeln, usw.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
   Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
   oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
   Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
   entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
   Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
   Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
   Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
   Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
   Maschinen zählen z.B.:
    Elektroherde
    verbaute Kühlschränke
    Klimaanlagen
    Pressen
    Stanzen
    Schweißautomaten
    Drehbänke
   In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
   sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
   Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
   elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
   abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
   Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
   Aufsichtsverantwortung.
   Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
   der Bieter.
   Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
   erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
   - Höchstmenge: 180.000 Prüfungen
   Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
   Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
   Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
   Preis - Gewichtung: 55 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
   sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
   Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
   widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
   2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
   Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kreis Stormarn, Kreis Segeberg
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Stormarn, Kreis Segeberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
   genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
   Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
   öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
   Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
   öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
    Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
    die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
   öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
   Stiftungen des öffentlichen Rechts und
    natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
   rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
   Verwaltungstätigkeit ausüben.
   Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
   Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
   modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
   einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
   Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
   erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
   Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
   Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
   Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
   umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
   .
   Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
   400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
   Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
   0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
   durchzuführen.
   .
   Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
   gültigen Vorschriften und Normen sowie den
   Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
   Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
   Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
   verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
   ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
   sorgen.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
   des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
   anderen gebracht werden können, während sie an den
   Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
   Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
   Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
   Kabeltrommeln, usw.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
   Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
   oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
   Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
   entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
   Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
   Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
   Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
   Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
   Maschinen zählen z.B.:
    Elektroherde
    verbaute Kühlschränke
    Klimaanlagen
    Pressen
    Stanzen
    Schweißautomaten
    Drehbänke
   In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
   sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
   Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
   elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
   abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
   Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
   Aufsichtsverantwortung.
   Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
   der Bieter.
   Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
   erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
   - Höchstmenge: 140.000 Prüfungen
   Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
   Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
   Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
   Preis - Gewichtung: 55 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
   sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
   Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
   widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
   2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
   Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
   genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
   Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
   öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
   Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
   öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
    Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
    die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
   öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
   Stiftungen des öffentlichen Rechts und
    natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
   rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
   Verwaltungstätigkeit ausüben.
   Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
   Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
   modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
   einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
   Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
   erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
   Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
   Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
   Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
   umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
   .
   Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
   400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
   Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
   0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
   durchzuführen.
   .
   Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
   gültigen Vorschriften und Normen sowie den
   Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
   Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
   Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
   verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
   ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
   sorgen.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
   des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
   anderen gebracht werden können, während sie an den
   Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
   Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
   Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
   Kabeltrommeln, usw.
   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
   Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
   oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
   Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
   entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
   Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
   Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
   Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
   Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
   Maschinen zählen z.B.:
    Elektroherde
    verbaute Kühlschränke
    Klimaanlagen
    Pressen
    Stanzen
    Schweißautomaten
    Drehbänke
   In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
   sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
   Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
   elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
   abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
   Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
   Aufsichtsverantwortung.
   Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
   der Bieter.
   Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
   erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
   - Höchstmenge: 220.000 Prüfungen
   Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
   Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
   Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
   Preis - Gewichtung: 55 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
   sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
   Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
   widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
   2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
   Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
   oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte
   Berufsausübung vorliegt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   2. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen
   Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen
   Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der
   Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
   Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält
   sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende
   Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den
   Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH
   zu übersenden.
   3 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
   4. Fachkundenachweis für alle Elektrofachkräfte gemäß DGUV Vorschrift 3
   VDE 0105-100 und TRBS 1203 Abschnitt 3.3 (Punkt 9.1 der LB).
   5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der
   im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019  2021)
   erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für
   öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des
   Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages,
   Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
   Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe
   VI.3) zusätzliche Angaben.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/02/2022
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/04/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/02/2022
   Ortszeit: 09:00
   Ort:
   Kiel
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten
   Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der
   Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten
   Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir
   stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter [11]www.e-vergabe-sh.de zur
   Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018
   das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für
   die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in
   elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
   [12]www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation
   während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in
   elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin,
   dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
   [13]www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend
   notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der
   e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der
   Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung
   nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform
   eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht
   mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer
   ändert sich der Prozessablauf nicht.
   .
   Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form
   unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-21-15005000-4122.2) bis
   spätestens 13. Februar 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Katja
   Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [14]katja.schmidt@gmsh.de ) zu
   richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem
   Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter [15]www.e-vergabe-sh.de
   unter der Ausschreibung einsehbar ist.
   .
   Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
   .
   6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung:
   Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB
   vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125
   GWB.
   7. Ausgefülltes Preisblatt.
   8. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
   9. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der
   Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich
   der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und
   Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der
   Bankverbindung.
   10. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
   11. Einreichung ausgefüllte Abfrage Logistik und CO2 Kompensation je
   Los (gem. 9.5 der Leistungsbeschreibung) im xlsx-Format.
   12. Erklärung zum Umwelt- und Qualitätsmanagement (gem. 9.6 der
   Leistungsbeschreibung).
   13. Prüfungen werden immer nach den aktuellen Normen, Vorschriften,
   Regelungen, Gesetzen, usw. durchgeführt (Punkt 9.2 der LB).
   14. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Punkt 9.4 der LB).
   .
   Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte für die
   zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen
   Zeitraum:
   Folgende Höchstmenge wurden je Los für die gesamte Vertragslaufzeit
   ermittelt
   Los 1  60.000 Prüfungen
   Los 2  240.000 Prüfungen
   Los 3  160.000 Prüfungen
   Los 4  300.000 Prüfungen
   Los 5  120.000 Prüfungen
   Los 6  180.000 Prüfungen
   Los 7  140.000 Prüfungen
   Los 8  220.000 Prüfungen
   .
   Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
   Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle
   Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit
   dem Erreichen des Gesamtwerts.
   .
   Präqualifikation:
   Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
   Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung
   in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den
   Liefer- und Dienstleistungsbereich
   ([16]www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber
   hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 431988-4640
   Fax: +49 431988-4702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: nicht bekannt
   Ort: nicht bekannt
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
   ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
   135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
   Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
   hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
   GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR,
   Fachbereich Vergabewesen
   Postanschrift: Küterstraße 30
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24103
   Land: Deutschland
   E-Mail: [17]katja.schmidt@gmsh.de
   Telefon: +49 431599-1518
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/01/2022
References
   6. mailto:katja.schmidt@gmsh.de?subject=TED
   7. http://www.gmsh.de/
   8. https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
   9. https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
  10. https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
  11. http://www.e-vergabe-sh.de/
  12. http://www.e-vergabe-sh.de/
  13. http://www.e-vergabe-sh.de/
  14. mailto:katja.schmidt@gmsh.de?subject=TED
  15. http://www.e-vergabe-sh.de/
  16. http://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/
  17. mailto:katja.schmidt@gmsh.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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