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Ausschreibung: Technische Kontrolle und Tests - DE-Kiel
Technische Kontrolle und Tests
Dokument Nr...: 34313-2022 (ID: 2022012109194871080)
Veröffentlicht: 21.01.2022
*
DE-Kiel: Technische Kontrolle und Tests
2022/S 15/2022 34313
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [6]katja.schmidt@gmsh.de
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Beschaffung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Prüfung DGUV-V 3/4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
durchzuführen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kreis Nordfriesland (einschl. Inseln)
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Kreis Nordfriesland (einschl. Inseln)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts und
natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
durchzuführen.
.
Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
gültigen Vorschriften und Normen sowie den
Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
Maschinen zählen z.B.:
Elektroherde
verbaute Kühlschränke
Klimaanlagen
Pressen
Stanzen
Schweißautomaten
Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 60.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts und
natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
durchzuführen.
.
Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
gültigen Vorschriften und Normen sowie den
Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
Maschinen zählen z.B.:
Elektroherde
verbaute Kühlschränke
Klimaanlagen
Pressen
Stanzen
Schweißautomaten
Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 240.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Neumünster
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Neumünster
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts und
natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
durchzuführen.
.
Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
gültigen Vorschriften und Normen sowie den
Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
Maschinen zählen z.B.:
Elektroherde
verbaute Kühlschränke
Klimaanlagen
Pressen
Stanzen
Schweißautomaten
Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 160.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Kiel
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Stadt Kiel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts und
natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
durchzuführen.
.
Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
gültigen Vorschriften und Normen sowie den
Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
Maschinen zählen z.B.:
Elektroherde
verbaute Kühlschränke
Klimaanlagen
Pressen
Stanzen
Schweißautomaten
Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 300.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kreis Plön, Kreis Ostholstein
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Kreis Plön, Kreis Ostholstein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts und
natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
durchzuführen.
.
Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
gültigen Vorschriften und Normen sowie den
Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
Maschinen zählen z.B.:
Elektroherde
verbaute Kühlschränke
Klimaanlagen
Pressen
Stanzen
Schweißautomaten
Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 120.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts und
natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
durchzuführen.
.
Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
gültigen Vorschriften und Normen sowie den
Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
Maschinen zählen z.B.:
Elektroherde
verbaute Kühlschränke
Klimaanlagen
Pressen
Stanzen
Schweißautomaten
Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 180.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kreis Stormarn, Kreis Segeberg
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Kreis Stormarn, Kreis Segeberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts und
natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
durchzuführen.
.
Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
gültigen Vorschriften und Normen sowie den
Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
Maschinen zählen z.B.:
Elektroherde
verbaute Kühlschränke
Klimaanlagen
Pressen
Stanzen
Schweißautomaten
Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 140.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG
genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des
Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als
Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter sonstigen Trägern der
öffentlichen Verwaltung sind zu verstehen:
Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des
öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts und
natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht
rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche
Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige
Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer
modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an
einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz
erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen,
Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders
umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 +
400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester
Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE
0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413
durchzuführen.
.
Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils
gültigen Vorschriften und Normen sowie den
Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der
ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu
sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während
des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer,
Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen,
Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller
oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor
Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive
Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und
Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und
Maschinen zählen z.B.:
Elektroherde
verbaute Kühlschränke
Klimaanlagen
Pressen
Stanzen
Schweißautomaten
Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4
sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und
Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind
abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und
Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat
der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu
erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 220.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr,
sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5
Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres
widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens
2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4
Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte
Berufsausübung vorliegt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
2. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen
Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen
Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der
Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält
sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende
Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den
Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH
zu übersenden.
3 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
4. Fachkundenachweis für alle Elektrofachkräfte gemäß DGUV Vorschrift 3
VDE 0105-100 und TRBS 1203 Abschnitt 3.3 (Punkt 9.1 der LB).
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der
im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 2021)
erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für
öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des
Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages,
Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe
VI.3) zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/02/2022
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/02/2022
Ortszeit: 09:00
Ort:
Kiel
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten
Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der
Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten
Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir
stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter [11]www.e-vergabe-sh.de zur
Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018
das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für
die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in
elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
[12]www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation
während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in
elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin,
dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
[13]www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend
notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der
e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der
Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung
nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform
eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht
mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer
ändert sich der Prozessablauf nicht.
.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form
unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-21-15005000-4122.2) bis
spätestens 13. Februar 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Katja
Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [14]katja.schmidt@gmsh.de ) zu
richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem
Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter [15]www.e-vergabe-sh.de
unter der Ausschreibung einsehbar ist.
.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
.
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung:
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB
vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125
GWB.
7. Ausgefülltes Preisblatt.
8. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
9. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der
Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich
der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und
Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der
Bankverbindung.
10. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
11. Einreichung ausgefüllte Abfrage Logistik und CO2 Kompensation je
Los (gem. 9.5 der Leistungsbeschreibung) im xlsx-Format.
12. Erklärung zum Umwelt- und Qualitätsmanagement (gem. 9.6 der
Leistungsbeschreibung).
13. Prüfungen werden immer nach den aktuellen Normen, Vorschriften,
Regelungen, Gesetzen, usw. durchgeführt (Punkt 9.2 der LB).
14. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Punkt 9.4 der LB).
.
Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte für die
zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen
Zeitraum:
Folgende Höchstmenge wurden je Los für die gesamte Vertragslaufzeit
ermittelt
Los 1 60.000 Prüfungen
Los 2 240.000 Prüfungen
Los 3 160.000 Prüfungen
Los 4 300.000 Prüfungen
Los 5 120.000 Prüfungen
Los 6 180.000 Prüfungen
Los 7 140.000 Prüfungen
Los 8 220.000 Prüfungen
.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die
Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle
Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit
dem Erreichen des Gesamtwerts.
.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung
in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich
([16]www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber
hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: nicht bekannt
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR,
Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [17]katja.schmidt@gmsh.de
Telefon: +49 431599-1518
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2022
References
6. mailto:katja.schmidt@gmsh.de?subject=TED
7. http://www.gmsh.de/
8. https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
9. https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
10. https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
11. http://www.e-vergabe-sh.de/
12. http://www.e-vergabe-sh.de/
13. http://www.e-vergabe-sh.de/
14. mailto:katja.schmidt@gmsh.de?subject=TED
15. http://www.e-vergabe-sh.de/
16. http://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/
17. mailto:katja.schmidt@gmsh.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
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