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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Stavenhagen - Deutschland Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen Errichtung eines Sportlerheims
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025061001362890449 / 369186-2025
Veröffentlicht :
10.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2025
Angebotsabgabe bis :
14.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71321000 - Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
DEU-Stavenhagen: Deutschland Technische Planungsleistungen für maschinen-
und elektrotechnische Gebäudeanlagen Errichtung eines Sportlerheims

2025/S 109/2025 369186

Deutschland Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische
Gebäudeanlagen Errichtung eines Sportlerheims
OJ S 109/2025 10/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Stavenhagen/Amt Stavenhagen
E-Mail: d.nilles@stavenhagen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Errichtung eines Sportlerheims
Beschreibung: Die Gemeinde Rosenow, verwaltet durch das Amt Stavenhagen, Schloss 1,
17153 Stavenhagen ist mit Ihren 1050 Einwohnern die größte Gemeinde des Amtsbereichs
Stavenhagen. Die Gemeinde befindet sich ca.15 km südöstlich von Stavenhagen und ca. 20
km nordwestlich von Neubrandenburg. Da es für die Gemeinde einschließlich aller Ortsteile
kein barrierefreies Gebäude gibt, in dem Angelegenheiten der Gemeinde geregelt werden
können, möchte die Gemeinde mit der Errichtung eines Gemeindezentrums in der Nähe das
Sportplatzes dies bereinigen. Das Gebäude soll mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet und mit
dem Örtlichen Fernwärmenetz beheizt werden.
Kennung des Verfahrens: 840c2f89-25af-411e-95e8-ec5dabfb48e4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und
elektrotechnische Gebäudeanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Rosenow
Postleitzahl: 17091
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
129b StGB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein
Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Betrugsbekämpfung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den
Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen
Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen,
wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des §
123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333
und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist
ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer
Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme

an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen
(zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind
entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens)
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis
davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB.

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2
GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
319467-2025 Page 4/9 5.1.2. 5.1.1. 5.1. bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach
Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den
Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme
auszuschließen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. § 123
Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete
Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares
Verfahren eröffnet worden ist.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen
(zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind
entsprechend anzuwenden.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Technische Ausrüstung
Beschreibung: Die Gemeinde Rosenow, verwaltet durch das Amt Stavenhagen, Schloss 1,
17153 Stavenhagen ist mit Ihren 1050 Einwohnern die größte Gemeinde des Amtsbereichs
Stavenhagen. Die Gemeinde befindet sich ca.15km südöstlich von Stavenhagen und ca. 20km
nordwestlich von Neubrandenburg. Da es für die Gemeinde einschließlich aller Ortsteile kein
barrierefreies Gebäude gibt, in dem Angelegenheiten der Gemeinde geregelt werden können,
möchte die Gemeinde mit der Errichtung eines Gemeindezentrums in der Nähe das

Sportplatzes dies bereinigen. Das Gebäude soll mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet und mit
dem Örtlichen Fernwärmenetz beheizt werden.
Interne Kennung: LOT-0001 V62/12/2025

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Rosenow
Postleitzahl: 17091
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erklärung, dass in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt wurden: Min. 2 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung
des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Erklärung, dass die für
die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (Mittels Dritterklärung)

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Zur Bestätigung der Erklärung werden vorgelegt: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern. - Registereintragungen und Nachweis über Zulässigkeit des Bewerbers oder
Bieters.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt wurde. Sofern das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl
kommt, werden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit
beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorgelegt. -
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung, dass über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Benennung des für die
Leitung vorgesehenen Personals - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0-10 Punkte festgelegt.
Angebot mit der niedrigsten Honoraresumme - 10 Punkte Angebot mit der zweitniedrigsten
Honoraresumme - 5 Punkte Alle anderen Angebote - 0 Punkte
Beschreibung: Honorare
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 12 Punkte festgelegt.
Angebote, die der angegebenen Ausführungsfrist lt. Leistungsbeschreibung entsprechen - 10
Punkte Angebote, die eine schnellere Ausführungsfrist als die lt. Leistungsbeschreibung
beinhalten - 12 Punkte Angebote, die keine Angabe über die Ausführungsfrist enthalten bzw.
eine verspätete Ausführung beinhalten - 0 Punkte
Beschreibung: Ausführungsfrist
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E27329547

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E27329547
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen sind innerhalb von 7 Tagen nach
Aufforderung bei der Vergabestelle nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammern bei dem Ministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Informationen über
die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen
hingewiesen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013
(BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I
S. 2739) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein
Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160
Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Organisation, die weitere Informationen für die
Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Mecklenburg-Vorpommern

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Stavenhagen/Amt Stavenhagen
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002447
Postanschrift: Schloss 1
Stadt: Stavenhagen
Postleitzahl: 17153
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
E-Mail: d.nilles@stavenhagen.de
Telefon: +4939954283604
Internetadresse: https://www.stavenhagen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: 00006392
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +493855885160
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e80a474c-14e9-4f85-b580-3096c30680c3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 09:11:46 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 109/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025

Referenzen:
https://www.regierung-mv.de
https://www.stavenhagen.de
https://www.subreport.de/E27329547
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-369186-2025-DEU.txt

 
 
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