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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-München - Deutschland Reparatur- und Wartungsdienste MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 -01_01 - Lichtrufanlagen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025061001381390651 / 369396-2025
Veröffentlicht :
10.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
27.06.2025
Angebotsabgabe bis :
08.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
50000000 - Reparatur- und Wartungsdienste
50711000 - Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
DEU-München: Deutschland Reparatur- und Wartungsdienste MÜNCHENSTIFT
GmbH: TGM 2026 -01_01 - Lichtrufanlagen

2025/S 109/2025 369396

Deutschland Reparatur- und Wartungsdienste MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 -
Lichtrufanlagen
OJ S 109/2025 10/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MÜNCHENSTIFT GmbH
E-Mail: info@muenchenstift.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und
Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, -
die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die
Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den
Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten
losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den
Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft
gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die
Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen
Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 560d1740-6ce0-4494-b3b9-594c16bb6a9e
Interne Kennung: 12909-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur
Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung -
VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen
Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119
Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche
Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von
Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Ein Bieter darf
grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ( Höchstzahl ) den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Einzelheiten zu der Zuschlagslimitierung sind unter 2.1.4 dieser
Auftragsbekanntmachung sowie in Kapitel C.V des Verfahrensbriefs aufgeführt.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen
Einrichtungen in Gebäuden

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte bei den jeweiligen Losen unter 5.1.2 dieser
Auftragsbekanntmachung im Einzelnen aufgeführt

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5ZTG Zuschlagslimitierung: Ein
Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ( Höchstzahl ) den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). a) Grundsatz: Sofern ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel
C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben
hat (also der Bieter ohne Zuschlagslimitierung den Zuschlag für beide Lose erhalten würde),
erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen
eigenen beiden Angeboten für die zwei Lose) die höhere Punktzahl (P) erreicht hat. Für den
Fall, dass dieser Bieter für beide Lose mit seinen zwei Angeboten eine gleich hohe Punktzahl
(P) erreicht hat, gilt Folgendes: - Dieser Bieter erhält für dasjenige Los den Zuschlag, in
welchem sein Punktabstand zum nächstplatzierten Bieter größer ist. Als Maßstab für den
Punktabstand gilt die Differenz zwischen der losgegenständlichen Punktzahl (P) des Bieters
und der losgegenständlichen Punktzahl (P) des zweitwirtschaftlichsten Angebots. - Der
Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem
zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. - Ist der Punktabstand zwischen dem
Angebot des Bieters und dem zweitplatzierten Angebot in beiden Losen gleich, entscheidet
das Los, für welches der beiden Lose das Angebot des Bieters den Zuschlag erhält. b)
Ausnahme Nr. 1: Für den Fall, dass - ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV
des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat,
- und für eines dieser beiden Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind,
erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für dasjenige Los den
Zuschlag, für welches keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind. Der
Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem
zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. c) Ausnahme Nr. 2: Für den Fall, dass
- ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen
Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, - und für beide Lose keine weiteren
wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a)
dargestellten Grundsatz) für beide Lose den Zuschlag. Konzernverbundene, abhängige (wenn
auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als ein Bieter zu verstehen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1

2.1.6. Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es
wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Korruption: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Es wird auf die §§ 123 bis 126
GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es wird auf
die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es wird auf die §§ 123 bis
126 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es wird auf
die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es wird
auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es wird auf die §§
123 bis 126 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es wird auf die
§§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es wird auf
die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt
13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die
ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und
Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, -
die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die
Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den

Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten
losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den
Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft
gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die
Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen
Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 1. Giesing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Martin St. Martin-
Straße 34 81541 München 2. Ramersdorf MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Maria
Ramersdorf St.-Martin-Straße 65 81669 München 3. Schwabing MÜNCHENSTIFT GmbH
Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München 4. Allach/Untermenzing
MÜNCHENSTIFT GmbH Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die
Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025
erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN
mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als Regelbetrieb bezeichnet) am
01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde,
beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die
Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach
Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei
Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um
ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den
Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem
AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige
Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme
angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die
Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3
Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die
Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt
Eignungsleihe Bieter (Anhang 7) und das Formblatt Eignungsleihe Dritter (Anhang 8)
auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei
Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem
der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des

Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen
Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen
Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr
zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im
Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der
Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für
Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für
Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der
Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die
vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass
er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle
vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis
über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des
Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften
sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer
Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht
genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann
entsprechend zu kennzeichnen.

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den
letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl
der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der
Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der
Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der
Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3)
und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder
der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Lichtrufanlagen, jeweils
mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz
erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung des
Referenzauftrags - Auftragswert in EUR netto - Erbringungszeitraum (Zeitraum der

Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land - Ansprechpartner
beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Angaben zur Geeignetheit der
Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als
erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der
Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils
alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a.
Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c.
Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Lichtrufanlagen. 2) Die Referenz wurde
normgerecht nach DIN 0834-1 und DIN 0834-2 erbracht. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des
Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich
der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen
personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der
Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung
der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der
Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an
vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle
oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren,
Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr.
1 ff. des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung jeweils geforderten
Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des
Referenzauftrags und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu
überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten
fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein,
welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden
Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer
Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche
Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der
Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden
Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen,
Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei,
bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende
Unterauftragnehmer müssen benannt werden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Implementierungsphase
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Pauschalvergütung
Implementierungsphase ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Wartung
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Pauschalvergütung
Wartung ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Rufbereitschaft
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Pauschalvergütung
Rufbereitschaft ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zeithonorar Stör- und Notdienst
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Zeithonorar Stör- und
Notdienst ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Pauschalvergütung
Ersatzteilvorhaltung ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere

Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss

geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
MÜNCHENSTIFT GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MÜNCHENSTIFT GmbH

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt
13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die
ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und
Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, -
die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die
Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den
Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten
losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den
Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft
gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die
Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen
Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 1. Sendling MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Josef Luise-
Kiesselbach-Platz 2 81377 München 2. Laim/Pasing MÜNCHENSTIFT GmbH Alfons-
Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München 3. Bogenhausen
MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München 4.
Harlaching MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547
München 5. Neuhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637
München

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die
Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025

erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN
mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als Regelbetrieb bezeichnet) am
01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde,
beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die
Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach
Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei
Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um
ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den
Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem
AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige
Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme
angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die
Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3
Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die
Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt
Eignungsleihe Bieter (Anhang 7) und das Formblatt Eignungsleihe Dritter (Anhang 8)
auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei
Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem
der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen
Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen
Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr
zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im
Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der
Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für
Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für
Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der
Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die
vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass
er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle
vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis
über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des
Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften
sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer
Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht
genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann
entsprechend zu kennzeichnen.

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den
letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl
der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der
Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der
Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der
Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3)
und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder
der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Lichtrufanlagen, jeweils
mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz
erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung des
Referenzauftrags - Auftragswert in EUR netto - Erbringungszeitraum (Zeitraum der
Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land - Ansprechpartner
beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Angaben zur Geeignetheit der
Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als
erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der
Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils
alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a.
Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c.
Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Lichtrufanlagen. 2) Die Referenz wurde
normgerecht nach DIN 0834-1 und DIN 0834-2 erbracht. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des
Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich
der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen
personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der
Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung
der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der
Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an
vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle
oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren,
Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr.
1 ff. des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung jeweils geforderten
Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des
Referenzauftrags und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu
überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten
fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein,
welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden
Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer
Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche
Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der
Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden
Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen,

Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei,
bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende
Unterauftragnehmer müssen benannt werden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Implementierungsphase
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Pauschalvergütung
Implementierungsphase ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Wartung
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Pauschalvergütung
Wartung ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Rufbereitschaft
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Pauschalvergütung
Rufbereitschaft ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zeithonorar Stör- und Notdienst
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Zeithonorar Stör- und
Notdienst ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium Pauschalvergütung
Ersatzteilvorhaltung ist dem Formblatt Preisblatt zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf

Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
MÜNCHENSTIFT GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MÜNCHENSTIFT GmbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: MÜNCHENSTIFT GmbH
Registrierungsnummer: DE190458405
Postanschrift: Kirchseeoner Str. 3
Stadt: München
Postleitzahl: 81669
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: info@muenchenstift.de
Telefon: +49 89 62020 300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8f9bce7e-9cf4-4dc8-8c37-53bad5a40872 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 14:03:57 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 109/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-369396-2025-DEU.txt

 
 
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