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Ausschreibung: Deutschland  Erstellung von Bilanzabschlüssen  Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030 -Ausschreibung - DEU-Aachen
Erstellung von Bilanzabschlüssen
Betriebsprüfung
Buchprüfung
Buchprüfung im Hinblick auf Betrug
Buchhaltungsprüfung
Dokument Nr...: 369683-2025 (ID: 2025061001410390957)
Veröffentlicht: 10.06.2025
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  DEU-Aachen: Deutschland  Erstellung von Bilanzabschlüssen 
Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030 -Ausschreibung
   2025/S 109/2025 369683
   Deutschland  Erstellung von Bilanzabschlüssen  Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der
   Jahresabschlüsse 2026-2030 - Ausschreibung
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030 - Ausschreibung
            Beschreibung: Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030
	    Kennung des Verfahrens: 8b994682-d0a4-4b48-bb19-5b29b9d60a46
	    Interne Kennung: 2025-0181-JB
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 79211200 Erstellung von Bilanzabschlüssen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79212000 Betriebsprüfung, 79212100 Buchprüfung, 79212400
            Buchprüfung im Hinblick auf Betrug, 79212500 Buchhaltungsprüfung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT4959D27 Die in diesen
            Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie
	    nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
	    Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und
            nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber
	    hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte
	    gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt
            von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,
            sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem
            Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz
              empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die
	      Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann
              erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der
	      Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem
              Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
              vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
              Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
              Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) x Jegliche Kommunikation
              zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: .
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
            129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	    terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	    Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
            30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
            Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
            Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
            Betrugsbekämpfung: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber
            schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	    aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
            worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
            soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
            richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§
	    264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
            der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
	    in ihrem Auftrag verwaltet werden,
            Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
	    299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
	      den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123
              Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
              2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
	      GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer
              Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
              eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
              gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
              §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
              Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
	      anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
              abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	      bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat,
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
              erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030 - Ausschreibung
              Beschreibung: Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und
              Lageberichts des Universitätsklinikums Aachen AöR für die Geschäftsjahre 2026 - 2030 nach
              den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie den Vorschriften des § 30 KHGG NRW in
              Verbindung mit § 8 Abs. 3 und 4 der UKVO. Als Option bitten wir die etwaige Prüfung eines
              Konzernabschlusses mit zu berücksichtigen, der nach Maßgabe der §§ 290 HGB / 296 HGB
              gegenwärtig (noch) nicht verpflichtend zu erstellen ist; je nach Entwicklung der
              Konzernstruktur aber kurzfristig erforderlich ist. Des Weiteren ist der Prüfungsumfang über die
              originäre Jahresabschlussprüfung hinausgehend um weitere gesetzlich geforderte Testate und
              Prüfungshandlungen zu erweitern, die im Einzelnen im Rahmen der beigefügten
	      Leistungsbeschreibung.
	      Interne Kennung: 2025-0181-JB
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 79211200 Erstellung von Bilanzabschlüssen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79212000 Betriebsprüfung, 79212100 Buchprüfung, 79212400
            Buchprüfung im Hinblick auf Betrug, 79212500 Buchhaltungsprüfung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach der Erbringung
            der Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2028. Der Vertrag kann mit einmaliger Wirkung
            um weitere zwei Jahre verlängert werden (Vertragsverlängerungsoption). Die maximal
            mögliche Vertragsdauer endet mit Erbringung der Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr
	    2030.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Das Universitätsklinikum
	    Aachen ist auf Grund seiner Satzung verpflichtet, den Public Corporate Governance Kodex
            des Landes NRW in seiner jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hier heißt es in TZ 6.2.6:
             Ein Wechsel der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers soll erfolgen, wenn diese oder
            dieser bei einem Unternehmen fünf aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse
            /Konzernabschlüsse geprüft hat, sofern nicht Gründe für einen früheren Wechsel vorliegen.
	    Ausgewechselt werden sollte dabei nicht nur die oder der den Abschluss testierende
              Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer, sondern das gesamte
              Wirtschaftsprüfungsunternehmen.  Demzufolge ist die Beteiligung des, in den letzten 5 Jahren
              mit der Prüfung der Jahresabschlüsse am UKA betrauten, Wirtschaftsprüfungsunternehmens
              an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für Jahresabschlussprüfungen öffentlich
              bestellter Wirtschaftsprüfer gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 WPO
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
            Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für Wirtschaftsprüfer (Mit dem
            Angebot; Mittels Dritterklärung): + Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für
            Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 37 Abs. 1 Satz 1 WPO
            (geführt von der Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Berlin),
            welches zugleich Abschlussprüferregister im Sinne der Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie
            2014/56/EU) darstellt (mittels Dritterklärung)
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung: Angaben Gesamtpersonal (jahresdurchschnittlich) (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): + Angaben Gesamtpersonal (jahresdurchschnittlich) des Bewerbers während
	      der letzten drei Jahre pro Jahr; getrennt nach Festangestellten und freien Mitarbeitern;
              aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Betriebswirt, Jurist und
              sonstige Mitarbeiter). (mittels Eigenerklärung)
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels
              Dritterklärung): Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Der Bieter / die
              Bietergemeinschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer 9 der
              Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
              Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1.1.2024 (IDW) verfügen. Alternativ kann eine
              Deckungszusage des Versicherers vorgelegt werden (mittels Dritterklärung).
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung: Angaben über den Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
              + Angaben über den Gesamtumsatz (netto) pro Jahr, jeweils bezogen auf die letzten drei
              abgeschlossenen Geschäftsjahre. (mittels Eigenerklärung)
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Erklärung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot;
              Mittels Eigenerklärung): + Erklärung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Der Bieter
              / die Bietergemeinschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer 9 der
              Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
              Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1.1.2024 (IDW) verfügen. Alternativ kann eine
              Deckungszusage des Versicherers vorgelegt werden (mittels Dritterklärung).
	      Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
              Beschreibung: Nachweis über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57 a WPO (Mit
              dem Angebot; Mittels Dritterklärung): + Nachweis über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle
              nach § 57 a WPO, welche Grundvoraussetzung für die Durchführung gesetzlich
              vorgeschriebener Abschlussprüfungen nach § 316 HGB i.V. m. § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB ist.
              (mittels Dritterklärung)
              Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
              Beschreibung: Auflistung des vorgesehenen Personals (Prüfungsteam) (Mit dem Angebot;
              Mittels Eigenerklärung): + Auflistung des vorgesehenen Personals (Prüfungsteam) für die
              ausgeschriebene Leistung mit Angabe zur Funktion/Tätigkeit im Unternehmen, ob
	      Festangestellter oder freier Mitarbeiter, zur beruflichen Qualifikation, Berufserfahrung in den
              Jahren und zu persönlichen Referenzen der letzten drei Jahre, die vergleichbar mit der
              ausgeschriebenen Leistung und der vorgesehenen Tätigkeit sind, mit Angaben über
	      Auftraggeber, Zeitraum der Leistungserbringung und erbrachte Leistungen. (mittels
              Eigenerklärung in Form einer tabellarischen Auflistung)
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren (Mit dem Angebot;
              Mittels Eigenerklärung): + Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten
              vergleichbaren Wirtschaftsprüferleistungen unter Angabe von - Projektbezeichnung und
	      Leistungsort, - Leistungsgegenstand, - Auftraggeber sowie - Zeitraum der
              Leistungserbringung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards zu Referenzen: Als
              Mindestanforderung gilt eine Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre als Nachweis der
              Prüfung von Jahresabschlüssen eines Universitätsklinikums bzw. vergleichbarer Einrichtungen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYT4959D27/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT4959D27
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYT4959D27
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
            den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
            und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
              von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
              Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: -
              Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels
              Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket;
	      Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
              (LkSG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der
              Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder
              Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes
              gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines
              rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
              (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. -
              Erklärung des Wirtschaftsprüfers ( mittels Dritterklärung vorzulegen): + Erklärung des
              Wirtschaftsprüfers, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder
	      sonstigen Beziehungen zum UKA
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
	      Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
              den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
              ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
              Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
              Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
              ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
            jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
            und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
	    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	    behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
            droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
              Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Universitätsklinikum Aachen AöR
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer Rheinland
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE
	      ANGEBOTE ZUGELASSEN
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    Registrierungsnummer: Keine Angabe
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	    Telefon: +49 2418080782
	    Fax: +49 2418082504
	    Internetadresse: https://www.ukaachen.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: ...
	    Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Keine Angaben
	    E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473116
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	    Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
	    Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473116
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
	    Registrierungsnummer: Keine Angaben
	    Postanschrift: ELEKTRONISCHE ANGEBOTE
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	    Telefon: +492418080782
	    Internetadresse: https://www.ukaachen.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: baca5ee3-9cd7-486c-9af4-
	      c2b562c2343c-01
              Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
              Beschreibung: Aus gegebenen Anlass wird die Angebotsfrist um eine Woche verlängert
	      Angebotsfrist 17.06.2025 um 10:00 Uhr Frist zur Einreichung von Bieterfragen 10.06.2025
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Aus gegebenen Anlass wird die Angebotsfrist um eine Woche
            verlängert Angebotsfrist 17.06.2025 um 10:00 Uhr Frist zur Einreichung von Bieterfragen
	    10.06.2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3436a2d-ba0c-488c-8887-02f643a6890c - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/06/2025 15:13:43 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT4959D27
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT4959D27/documents
https://www.ukaachen.de
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-369683-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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